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AGB

Allgemeine Ausstellungsbedingungen / Veranstaltungsbedingungen zu FOKUS BERUF 24 (AGB)

 

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Messe erfolgt mit dem Anmeldetool. Alle geforderten Daten müssen vollständig ausgefüllt sein. Die Anmeldung wird erst rechtswirksam mit der Anerkennung durch den Veranstalter. Der Aussteller bekommt nach erfolgter Zulassung zur Messe eine Auftragsbestätigung zugesandt.
2. Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach inhaltlichen Gesichtspunkten und wird durch den Trägerkreis vorgegeben. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen, andernfalls gilt sie als genehmigt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Hallenbereich. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, eine Änderung der Lage und Größe eines Standes unter Berücksichtigung der Belange des Ausstellers vorzunehmen, sofern behördliche Auflagen dies erforderlich machen.
3. Gestaltung und Ausstattung der Stände
Die Standgestaltung obliegt dem Aussteller und muss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der Messe, insbesondere den Brandschutz-, Bauordnung- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Bei zugemieteten Ausstattungsgegenständen hat sich der Aussteller bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen und Reklamationen unverzüglich anzuzeigen. Ist der Messestand bei der Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand, das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. Vom Aussteller in die Messe eingebrachte Gegenstände, Geräte, Aufbauten oder Maschinen dürfen keine höhere Bodenbelastung als 150 kp/m² verursachen. Schäden, die durch höhere Bodenlasten verursacht werden, gehen zu Lasten des Ausstellers. Der Hallenboden darf nicht mit motorgetriebenen Fahrzeugen oder Staplern befahren werden. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, welches eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller diesem Verlangen nicht nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsstücke auf Kosten und Gefahr des Ausstellers beseitigen zu lassen.
4. Aufbau / Standabnahme
Der Aufbau durch die Aussteller hat generell am 14. März 2024 in der Zeit von 7:30 bis 20:00 Uhr zu erfolgen. Der Aufbau für Aussteller mit eigenem Messebausystem kann bereits am 13. März 2024 in der Zeit von 14:00 bis 20:00 Uhr erfolgen. Daran anschließend erfolgt ab 20:00 Uhr die Standabnahme durch den beauftragten Dienstleister agentur kmr, hierbei festgestellte Sicherheitsmängel sind durch den Aussteller umgehend zu beheben oder werden durch die agentur kmr gegen Berechnung behoben. Sofern ein Messestand früher fertiggestellt ist, kann die Abnahme unter der Tel. 0176/42276628 auch früher beantragt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten und ausschließlich auf den ihm zugewiesenen Standflächen fertig zu stellen. Rettungswege sind freizuhalten. Feuerschutzanlagen dürfen nicht blockiert und Warnhinweise nicht verdeckt werden. Alle für den Aufbau vom Aussteller verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 (BrSchKl. B1) schwer entflammbar sein. Eine Reinigung der ihm überlassenen Standflächen erfolgt durch den Aussteller. Die Entsorgung von Kartonagen oder sonstigem anfallenden Müll beim Aufbau erfolgt durch den Aussteller.
5. Standbetreuung / Bewerbung
Der Aussteller ist verpflichtet den Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung FOKUS BERUF 24 mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Öffnungszeiten sind am Freitag, 15. März 2024 von 9:00–15:00 Uhr und am Samstag, 16. März 2024 von 9:00–15:00 Uhr. Die Vorführung von Maschinen sowie der Einsatz akustischer Geräte, von Lichtbildgeräten oder sonstiger akustischer und/oder visueller Geräte, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messe- und Ausstellungsbetriebes eingeschränkt oder untersagt werden. Der Veranstalter behält sich den Einsatz einer Lautsprecheranlage für Durchsagen vor.
6. Abbau
Der Abbau beginnt nach Messeschluss, also am 16. März 2024 um 15:00 Uhr und ist bis spätestens 20:00 Uhr abzuschließen. Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Auftragssumme. Die Ausstellungsstandfläche ist im ursprünglichen Zustand, spätestens zum für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin zurückzugeben. Nach diesem Zeitpunkt befindet sich der Aussteller automatisch in Verzug, es sei denn, der verspätete Abbau ist nicht von ihm zu vertreten. Nach Beendigung des für den Abbau festgesetzten Termins werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgüter vom Veranstalter ohne weitere Mahnung auf Kosten des Ausstellers entfernt, unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung.
7. Stromanschlüsse / Internetanschlüsse
Soweit der Aussteller Stromanschlüsse über den in der Grundausstattung jedes Standes enthaltenen Anschluss 1x230V hinaus wünscht, sind diese Anschlüsse rechtzeitig beim Veranstalter zu bestellen. Internetanschlüsse können über den Veranstalter bestellt werden, dieser beauftragt einen Dienstleister mit der Installation und Bereitstellung. Anschlüsse und Geräte müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und können widrigenfalls auf Kosten des Ausstellers von der Veranstaltung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung nicht gemeldeter Anschlüsse oder nicht vom Veranstalter beauftragter Elektriker / Installationsfirmen hervorgerufen werden. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Stromversorgung/Internetverbindung, soweit diese nicht auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Wasser- und Abwasseranschlüsse werden nicht bereitgestellt. Diese sind nur auf gesonderte Anfrage im Freigelände möglich.
8. Untervermietung
Eine vollständige oder teilweise Untervermietung des Standes sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nicht gestattet. Bei nicht genehmigter Untervermietung, sonstiger Überlassung von Standflächen an Dritte bzw. ungenehmigtem Anbieten oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sich der Aussteller, den störenden Zustand unverzüglich nach Aufforderung zu beseitigen. Der Aussteller hat außerdem in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Teilnahmekosten zu bezahlen. Bei nicht genehmigter Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte sind, sofern der Veranstalter nicht Räumung des Standes durch den Untermieter verlangt, mindestens 50 Prozent der Standmiete zusätzlich zu entrichten. Gesamtschuldner sind der Hauptmieter und der Untermieter.
9. Personenmehrheit / gesamtschuldnerische Haftung
Mieten mehrere Aussteller / Unteraussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Der Ansprechpartner für den Veranstalter ist derjenige, der aus der Anmeldung als Aussteller mit vollständiger Anschrift hervorgeht. Die Korrespondenz wird ausschließlich über diesen Aussteller geführt. Er ist für alle Vertragspartner Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigt, ebenso bevollmächtigt für die Abgabe von Willenserklärungen. Mitteilungen an den in der Anmeldung genannten Vertreter gelten als Mitteilung an sämtliche anderen Aussteller / Unteraussteller. Dies gilt insbesondere auch für Kündigungserklärungen sowie Annahme und Abgabe von Vertragsänderungsangeboten.
10. Zahlungsbedingungen
Der Messedienstleister agentur kmr ist vom Trägerkreis Berufsausbildungsmesse FOKUS BERUF GbR ermächtigt die Rechnungen für die Standgelder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen. Die Rechnungen sind entsprechend der vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die geleistete Zahlung ist Voraussetzung für die Messeteilnahme.
11. Verzug / Verzugszinsen / Rücktritt
Verzugszinsen werden mit 5 Prozent berechnet. Falls der Veranstalter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Veranstalter nicht anerkannten Gegenansprüche des Ausstellers und die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft. Rücktritt des Ausstellers: Der Aussteller hat seinen Rücktritt schriftlich zu beantragen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter schriftlich sein Einverständnis gibt. Wird nach verbindlicher Anmeldung und nach erfolgter Zulassung vom Veranstalter ein Rücktritt des Ausstellers akzeptiert, so sind: soweit der Rücktritt bis 6 Wochen vor der Veranstaltung erklärt wird 50% der Auftragssumme, soweit der Rücktritt ab 6 Wochen vor der Veranstaltung erklärt wird 100% als Kostenentschädigung zu entrichten. Für die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten kann der Veranstalter Ersatz verlangen. Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Veranstalter ist seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller trotz zweifacher Mahnung, offenstehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr von 100% der Auftragssumme zu entrichten.
12. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsgegenstände und Standausrüstungen, die vom Aussteller in die Messe eingebracht werden, sowie für Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihm selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Aussteller haftet für sämtliche von ihm und / oder seinen gesetzlichen Vertretern / Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Personenschäden an / auf den ihm zur Verfügung gestellten Ausstellungsflächen oder gegenüber durch ihn geschädigten Personen sowie der gesamten weiteren von ihm und / oder seinen gesetzlichen Vertretern / Erfüllungsgehilfen mitbenutzten und angemieteten Flächen und Gegenständen am Veranstaltungsort.
13. Änderungen / höhere Gewalt
Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusagen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten.

14. Foto- und Filmaufnahmen
Von dieser Veranstaltung werden Foto- und/oder Filmaufnahmen (inklusive Ton) angefertigt. Die wesentlichen Informationen dazu finden Sie untenstehend. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können Sie direkt den/die FotografIn oder den/die Kameramann/-frau ansprechen. Datenschutz
Verantwortlicher: Fokus Beruf GbR, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Datenschutzbeauftragter (oder Kontaktperson für Datenschutz): Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Datenschutzbeauftragter, Bahnhofstr. 19, 71332 Waiblingen, datenschutz@rems-murr-kreis.de
Zweck: Die Aufnahmen können im Intranet, dem Online-Portal den Social-Media-Kanälen des Verantwortlichen sowie in Printmedien veröffentlicht werden. Mögliche weitere EmpfängerInnen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzerklärung des Verantwortlichen.
Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses der Verantwortlichen, die von ihr organisierte Veranstaltung bildlich zu dokumentieren und einer größeren Öffentlichkeit positiv darüber zu berichten (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen (Führen Sie den Link der für Ihr Unternehmen zuständigen Behörde ein). Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wenden Sie sich bitte direkt an die folgende E-Mail-Adresse: datenschutz@unternehmen.com
Allgemeine Datenschutzinformationen: Weiterführende Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://fokusberuf. de/datenschutz/
15. Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen / Veranstaltungsbedingungen zur FOKUS BERUF 24 (AGB) des Veranstalters für die Veranstaltung, die Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen der Messe, sowie die jeweilige Hausordnung als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigten an. Die Texte können beim Veranstalter eingesehen werden. Das Hausrecht wird auf der Messe durch den Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgeübt. Die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine solche Bestimmung umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
17. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche am Sitz des Ausstellers geltend zu machen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Aussteller und Veranstalter ist deutsches Recht maßgebend.